Hinweise für unsere Patienten

In unserer Praxis für ganzheitliche Physiotherapie und Schmerztherapie in Berlin stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt.

Aufnahme in unserer Praxis

Bei Ihrem ersten Praxisbesuch bitten wir Sie, Ihre Versichertenkarte und ihre Verordnung vom Arzt mitzubringen.

Bekleidung & Handtücher

Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten darauf an. Bitte bringen Sie zu jedem Termin ein großes Handtuch mit.

Termine

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, ist jede Behandlung nur nach Termin möglich.

Terminabsagen

Kurzfristig abgesagte Termine können nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens 24 Stunden zuvor absagen. (telefonisch, Mailbox oder Email)

Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage von 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, so wird dieser Termin in Höhe von 20 Euro Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.

Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB.

Zuzahlung und Befreiung

Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Physiotherapiepraxen. Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“, sondern eine Verordnungsgebühr und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).

Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.

Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt!

Die Zuzahlung ist beim letzten Termin fällig.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, sogar wenn sie ein Einkommen haben. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind ebenfalls keine Zuzahlungen zu leisten.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin in unserer Praxis für Physiotherapie und Schmerztherapie in Berlin vereinbaren?

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